Auf einer internationalen Abschlusskonferenz am 17. und 18. Juni 2008 in Berlin
hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die zentralen Ergebnisse des
Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im Rahmen des Programms, das vom Bundesumweltministerium (BMU) in Auftrag gegeben
worden war, sind von 2002 bis 2008 insgesamt 54 Einzelstudien durchgeführt
worden, um offenen wissenschaftlichen Fragen zu möglichen gesundheitlichen
Wirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks nachzugehen. Übergeordnetes
Ziel war es, die Gültigkeit der bestehenden Grenzwerte kritisch zu überprüfen
und Grundlagen zur Bewertung zukünftiger Technologien zu erarbeiten.
Das BfS und die Strahlenschutzkommission (SSK) haben nach Bewertung der Ergebnisse übereinstimmend
festgestellt, dass die geltenden Grenzwerte ausreichten, um die Bevölkerung
vor den bekannten Gefahren der Mobilfunkstrahlung zu schützen. Die Exposition
der Bevölkerung gegenüber den untersuchten Mobilfunkfrequenzen nehme
aufgrund zunehmender Technisierung zwar ständig zu, liege jedoch in der
Regel deutlich unterhalb der geltenden Grenzwerte.
Das Forschungsprogramm konnte jedoch nicht auf alle Fragen abschließende
Antworten geben. Weiteren Forschungsbedarf sieht das BfS vor allem zu Fragen
möglicher Langzeitrisiken der Handynutzung. Außerdem sei weiterhin
unklar, ob Kinder empfindlicher auf Handystrahlung reagierten als Erwachsene.
Das BfS rät deshalb weiterhin, auf eine vorsorgliche Verringerung der Strahlenbelastung
zu achten.
Forschung über die Wirkungen der elektromagnetischen Felder moderner Kommunikationstechniken
wird das BMU künftig mit jährlich 0,5 Millionen Euro unterstützen.
Die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber kündigen in einem Papier zur Fortschreibung
der Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 Maßnahmen zur weiteren Verbesserung
von Sicherheit, Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie von Information
und vertrauensbildenden Maßnahmen an. Hierzu gehört auch die Unterstützung
weiterer Forschungsprojekte mit Mitteln in Höhe von bis zu einer Million
Euro. Zudem verpflichten sich die Netzbetreiber, den im Rahmen des Runden Tisches
zum Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm (DMF) begonnenen Dialog mit verschiedenen
Interessengruppen weiterzuführen.
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