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Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk
Forschungsprogramms vorgestellt
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Auf einer internationalen Abschlusskonferenz am 17. und 18. Juni 2008 in Berlin hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die zentralen Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Rahmen des Programms, das vom Bundesumweltministerium (BMU) in Auftrag gegeben worden war, sind von 2002 bis 2008 insgesamt 54 Einzelstudien durchgeführt worden, um offenen wissenschaftlichen Fragen zu möglichen gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks nachzugehen. Übergeordnetes Ziel war es, die Gültigkeit der bestehenden Grenzwerte kritisch zu überprüfen und Grundlagen zur Bewertung zukünftiger Technologien zu erarbeiten.

Das BfS und die Strahlenschutzkommission (SSK) haben nach Bewertung der Ergebnisse übereinstimmend festgestellt, dass die geltenden Grenzwerte ausreichten, um die Bevölkerung vor den bekannten Gefahren der Mobilfunkstrahlung zu schützen. Die Exposition der Bevölkerung gegenüber den untersuchten Mobilfunkfrequenzen nehme aufgrund zunehmender Technisierung zwar ständig zu, liege jedoch in der Regel deutlich unterhalb der geltenden Grenzwerte.

Das Forschungsprogramm konnte jedoch nicht auf alle Fragen abschließende Antworten geben. Weiteren Forschungsbedarf sieht das BfS vor allem zu Fragen möglicher Langzeitrisiken der Handynutzung. Außerdem sei weiterhin unklar, ob Kinder empfindlicher auf Handystrahlung reagierten als Erwachsene. Das BfS rät deshalb weiterhin, auf eine vorsorgliche Verringerung der Strahlenbelastung zu achten.

Forschung über die Wirkungen der elektromagnetischen Felder moderner Kommunikationstechniken wird das BMU künftig mit jährlich 0,5 Millionen Euro unterstützen. Die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber kündigen in einem Papier zur Fortschreibung der Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 Maßnahmen zur weiteren Verbesserung von Sicherheit, Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie von Information und vertrauensbildenden Maßnahmen an. Hierzu gehört auch die Unterstützung weiterer Forschungsprojekte mit Mitteln in Höhe von bis zu einer Million Euro. Zudem verpflichten sich die Netzbetreiber, den im Rahmen des Runden Tisches zum Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm (DMF) begonnenen Dialog mit verschiedenen Interessengruppen weiterzuführen.



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