Selbsthilfemaßnahmen
Wenn nicht sofort mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann,
ist zu prüfen, ob die befallenen Stellen übergangsweise möglichst
ohne Staubverwirbelung gereinigt und desinfiziert werden können (z.B. mit
70 %igem Ethylalkohol bei trockenen Flächen und 80 %igem Ethylalkohol bei
feuchten Flächen) oder ob es Möglichkeiten gibt, die befallenen Stellen übergangsweise
abzudecken oder abzuschotten.
Auch für diese vorübergehenden Maßnahmen müssen die unten
beschriebenen Schutzmaßnahmen beachtet werden.
Die Verwendung der häufig zitierten Essiglösung ist meist nicht sinnvoll,
da viele Baustoffe und insbesondere Kalk eine Neutralisation bewirken und außerdem
mit dem Essig organische Nährstoffe auf das Material gelangen. Die Verwendung
von Fungiziden im Innenraum wird ebenfalls nicht empfohlen.
Durch gezieltes Lüften und Heizen der befallenen Stelle kann die Feuchtigkeit
reduziert und ein weiteres Schimmelpilzwachstum eingeschränkt werden. Diese
Maßnahme darf jedoch nur durchgeführt werden, wenn zuvor bereits vorhandene
Schimmelpilzsporen entfernt worden sind, um hohe Konzentrationen in der Raumluft
sowie die Entstehung von Sekundärquellen zu vermeiden.
Durch vermehrtes Lüften und Heizen sowie durch ein Abrücken der Möbel
von Außenwänden kann die Gefahr von Taupunktunterschreitungen im Raum
verringert und damit einem weiteren Schimmelpilzwachstum vorgebeugt werden. Auch
diese Maßnahme ist nur sinnvoll, wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen
entfernt worden sind.
Die Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss das Ziel haben, die
Schimmelpilze vollständig zu entfernen. Eine bloße Abtötung von
Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen
allergische und reizende Wirkungen ausgehen können.
Bei glatten Oberflächen (Metall, Keramik, Glas) kann eine Entfernung mit
Wasser und normalem Haushaltsreiniger erfolgen. Befallene poröse Materialien
(Tapete, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen)
können nicht gereinigt werden. Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten
oder leichte Trennwände sind auszubauen und zu entfernen. Schimmelpilze
auf nicht ausbaubaren Baustoffen sind vollständig (d. h. auch in tiefer
liegenden Schichten) zu entfernen.
Bei Holz ist prinzipiell zwischen der sogenannten Holzbläue
(oberflächlicher Befall während der Holzverarbeitung ausgelöst
durch den Pilz Aureobasidium pullulans) und dem aktiven Schimmelpilzwachstum
aufgrund eines akuten Feuchteschadens mit starker Sporenbildung der Schimmelpilze
zu unterscheiden. Bei normaler Holzbläue besteht gewöhnlich kein Sanierungsbedarf.
Aktiv befallenes Holz hingegen ist sehr schwer zu sanieren und muss meist entsorgt
werden. In Ausnahmen kann ein oberflächlicher Befall durch Abschleifen entfernt
werden. Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche (Stühle,
Schränke) sind oberflächlich feucht zu reinigen, zu trocknen und gegebenenfalls
mit 80 %igem Alkohol zu desinfizieren (Brand- und Explosionsgefahr sowie persönlichen
Atemschutz beachten).
Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung (Sessel, Sofa) sind
nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu sanieren und sollten daher im
Normalfall entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien (Teppiche, Vorhänge)
sind meist ebenfalls nur mit großem Aufwand sachgerecht zu sanieren, so
dass je nach Anschaffungskosten eine Entsorgung vorzuziehen ist.
Bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall
auf Materialien können sehr hohe Konzentrationen an Sporen freigesetzt werden.
Eine Sanierung sollte daher nur unter geeigneten Sicherheits- und Arbeitsschutzbedingungen
von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Des Weiteren ist
zu beachten, dass z.B. für Allergiker oder Vorgeschädigte mit chronischen
Erkrankungen der Atemwege sowie für Personen mit geschwächtem Immunsystem
ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, so dass dieser
Personenkreis keine Sanierungsarbeiten durchführen sollte.
Sanierungsarbeiten kleineren Umfangs (z.B. nur oberflächlicher Befall, befallene
Fläche nicht größer als ca. 0,4 m2, keine Bauwerksmängel),
bei denen kein Risiko für gesunde Personen zu erwarten ist, können
im allgemeinen ohne Beteiligung von Fachpersonal durchgeführt werden, wobei
die Inanspruchnahme einer vorherigen fachlichen Beratung zu empfehlen ist.
Beispielhaft ist dabei folgende Vorgehensweise anwendbar:
Befallene Tapeten bzw. Silikonfugen können entfernt, oberflächlich
befallene Stellen feucht abgewischt oder mit einem Staubsauger mit Feinststaubfilter
(HEPA-Filter) abgesaugt sowie mit 70 - 80 %igem Ethylalkohol unter Beachtung
der Brand- und Explosionsgefahr (nur kleine Mengen verwenden, gut lüften,
nicht rauchen, kein offenes Feuer) sowie der Anforderungen des Arbeitsschutzes
(Schutzhandschuhe, Mundschutz, Schutzbrille) behandelt werden. Nach der Sanierung
ist eine Entfernung von Feinstaubpartikeln (Feinreinigung) in der Umgebung der
sanierten Stellen vorzunehmen. Die bei der Sanierung anfallenden, mit Schimmelpilzen
belasteten Abfälle, können in Plastikbeutel verpackt mit dem Hausmüll
entsorgt werden.
Schutzmaßnamen bei Sanierungsmaßnahmen
kleineren Umfangs
Schimmelpilze nicht mit bloßen
Händen berühren, Schutzhandschuhe tragen.
Schimmelpilzsporen nicht einatmen, Mundschutz tragen. Schimmelpilzsporen
nicht in die Augen gelangen lassen, Staub- Schutzbrille tragen. Nach Beendigung
der Sanierung duschen und Kleidung waschen. *
Umfangreichere Sanierungsarbeiten sollten von gewerblichen Firmen durchgeführt
werden. Hierzu sind Firmen zu beauftragen, die mit solchen Sanierungsarbeiten,
den hierbei auftretenden Gefahren, den erforderlichen Schutzmaßnahmen und
den zu beachtenden Vorschriften und Empfehlungen vertraut sind.
* Eine sehr einfache und wirkungsvolle Methode, die
Schimmelbildung an Wänden zu verhindern ist die Verwendung von Kalkputz
oder Kalkfarbe. Da Kalk stark akalisch ist, können Schimmelpilze nicht darauf
leben. |