Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Abholpreise. Der Kaufpreis ist vollständig zahlbar bei Lieferung bzw. Abholung der Ware, es sei denn, es wurde eine abweichende Regelung vereinbart.
Bei Sonderanfertigungen ist grundsätzlich eine angemessene Anzahlung, in der Regel 50% des Kaufpreises, sofort zu leisten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt der Preis der aktuellen Preisliste. Telefonische Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Gegenstand / Abweichungen

Serienmäßig hergestellte Ware wird dem Muster entsprechend verkauft. Handelsübliche oder geringe Abweichungen in Material, Form, Maß, Oberfläche, Farbe usw. sind vertragsgemäß und können nicht beanstandet werden. Alle Maße werden als ca.-Maße vereinbart.

III. Gewährleistung

Bei Mängeln der Ware sind Ansprüche des Käufers auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) ausgeschlossen. Der Käufer kann stattdessen verlangen, dass die Ware in angemessener Frist nachgebessert wird. Sollte der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht entsprechen, kann der Käufer sein Recht auf Wandlung oder Minderung geltend machen.

Bei Sonderanfertigungen kann der Käufer/Besteller Wandlung oder Minderung nur dann geltend machen, wenn nach einem erfolglosen Nachbesserungsversuch auch ein weiterer Versuch nicht zur Behebung des gerügten Mangels geführt hat. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung) dem Verkäufer mitzuteilen. Will der Käufer die Gewährleistungsansprüche erhalten, darf er die reklamierte Ware nicht in Gebrauch nehmen.

IV. Lieferfristen

Die auf dem Kaufvertrag angegebene Lieferfrist ist nicht verbindlich. Falls die Lieferfrist aber nicht eingehalten wird, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist (in der Regel 6 Wochen) zu setzen und kann nach erfolglosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.

V. Allgemeine Haftung

Der Verkäufer haftet dem Käufer im übrigens nur dann auf Schadensersatz, wenn ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung, den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe an den Spediteur oder mit Übergabe an den Käufer an diesen über.

VI. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Bis zur Erfüllung der Zahlungsansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstande nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen, bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Veräußert der Kunde die Ware weiter, so tritt er die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten an den Verkäufer ab.

Während der Dauer des Eigentumvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt, bzw. dem Kaufvertrag nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmögIich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

VII. Schlussklausel

Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln bleibt die Wirksamkeit der übrigen Lieferbedingungen bestehen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main

Call Now Button